Der Begriff „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt und unterliegt damit auch keiner Kontrolle. Der Nachweis der besonderen Qualifikation kann auf verschiedene Arten erfolgen. Der Inhaber des Sachverständigenbüros, Herr Dipl.-Ing. Karsten Hering, ist seit 2010 qualifizierter Immobiliengutachter nach HypZert (F), seit 2012 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie seit 2016 Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors („MRICS“). Ferner ist er Mitglied des Bundesverbands der Immobilien-Investment-Sachverständigen e.V. (BIIS).
Öffentliche Bestellung und Vereidigung:
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung des Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erfolgt durch eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Architekten- oder Ingenieurkammer oder durch das Regierungspräsidium eines Landes.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat bei der bestellenden Institution im Rahmen eines Bestellungsverfahrens die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie den überdurchschnittlichen Sachverstand in dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen. Die Vorraussetzungen für eine Wiederbestellung wird von den bestellenden Behörden gewöhnlich alle fünf Jahre geprüft.
HypZert (F):
Qualifizierte Immobiliengutachter nach HypZert (F) haben nach der europäischen und internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens bei einer Deutschen Akkreditierungsstelle den Nachweis für die Beleihungswertermittlung für finanzwirtschaftliche Zwecke erbracht. Der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter unterliegt einer ständigen Überwachung. Die Rezertifizierung erfolgt spätestens nach fünf Jahren.
MRICS:
Um Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors zu werden, muss der Immobilienfachmann seine langjährige Erfahrung, sein Fachwissen und seine Integrität im Rahmen eines Assessments einem Prüfungsausschuss nachweisen. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Aufnahme in den Berufsverband (siehe nachfolgend) und die Benennung zum international anerkannten MRICS.